Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Warenverkäufe der BKL GmbH & Co. KG erfolgen auf der Grundlage folgender Bedingungen:
§1
Ist in den nachfolgenden Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen vom Käufer die Rede, so ist hierunter unser Vertragspartner zu verstehen. Als Verkäufer sind wir, BKL GmbH & Co. KG zu verstehen. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Wird der Auftrag abweichend von unseren Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die ursprünglichen Geschäftsbedingungen wirksam. Sollte eine der Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so gilt das getätigte Geschäft, welchem diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, nicht als aufgehoben.
§2
Als Liefernachweis des Warenverkehrs gilt der quittierte Lieferschein des Verkäufers. Etwaige qualitative und/oder quantitative Mängel sind bei Warenannahme vom Empfänger zweifelsfrei und schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken.
Der Risikoübergang der Ware definiert sich zeitgleich mit der physischen Warenübernahme.
§3
Mängelrügen des Käufers sind unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Unzeiten müssen hierbei berücksichtigt werden. Schadenersatzansprüche des Käufers werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§4
BKL GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsbedingungen abzutreten.
§5
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung der Ware.
§6
Als Zahlungsziel vereinbaren die Parteien jeweils zwei Wochen nach Rechnungsdatum bzw. gelten die bilateralen Absprachen. Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Kommt der Käufer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, behält sich der Rechnungsteller vor, alle bestehenden Forderungen sofort fällig zu stellen.
Kommt bei laufender Lieferung der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist die BKL GmbH & Co. KG berechtigt, die weiteren Lieferungen bis zur Zahlung einzustellen oder weitere Leistungen zu verweigern und Schadenersatz zu verlangen.
§7
Verpackungsmaterialien mit dem Warenzeichen der BKL GmbH & Co. KG dürfen nur für Waren der BKL GmbH & Co. KG verwendet werden.
§8
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen einschließlich etwaiger Saldoforderungen Eigentum des Verkäufers.
Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer tritt der Käufer hiermit die hierdurch entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer einschließlich etwaiger Saldoforderungen zur Sicherung an den Verkäufer in Höhe seines Anspruches ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Der Käufer ist zur Einziehung seiner Forderungen trotz der Abtretung berechtigt. Soweit der Käufer den Gegenwert kassiert oder dieses selbst einzieht, geschieht das treuhänderisch für Rechnung des Verkäufers, dem der Erlös bis zur Höhe seiner Forderung zusteht und dem der Erlös insoweit abzuliefern ist. Übersteigt der Wert der vom Verkäufer zustehenden Sicherheiten, seine Forderungen einschließlich Nebenforderungen z.B. Zinsen, Kosten um mehr als 20% so sind auf Verlangen Berechtigter insoweit Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freizugeben.
Bei Weiterverarbeitung der Ware handelt der Käufer als Beauftragter des Verkäufers, der Hersteller im Sinne des § 950 BGB ist. Das Eigentum des Verkäufers an der neu hergestellten Ware bezieht sich auf ein Miteigentum im Verhältnis seiner Forderungen zum Gegenwert. Im Falle der Weiterveräußerung der verarbeiteten Ware findet Absatz 3 entsprechende Verwendung.
§9
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Der Gerichtsstand ist – abhängig von der Höhe des Streitwertes – das Amtsgericht Düren.
Stand: 01.09.2020